Pflegeberatung
Unser Beratungseinsatz
SalusMAX führt als anerkannte Beratungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen NRW für Sie durch: Verpflichtend vorgeschriebene Beratungseinsätze gem. §37.3 SGB XI durch zugelassene Stellen, wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Bei Pflegegrad 1, 2 & 3: alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 & 5: alle drei Monate.
Jeder zweite Beratungseinsatz darf nun ebenso per Videokonferenz durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Ganz gleich, ob eine Pflegebedürftigkeit als fortschreitender Prozess oder unvorhergesehenes Ereignis eintritt: Um die Balance zwischen der Würde der Betroffenen, der Rolle ihrer Angehörigen, externer Pflege, veränderten Wohnanforderungen, gesetzlichen Bestimmungen und Behördenkommunikation zu finden, müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen getroffen werden. Das Empowerment des Pflegebedürftigen steht stets im Zentrum des Handelns.
In dieser komplexen Situation ist SalusMAX ihr einfühlsamer Begleiter. Schritt für Schritt ermitteln wir gemeinsam mit Betroffenen und Angehörigen individuelle Bedürfnisse, um binnen kurzer Zeit – optimal unterstützt – in einen neuen Alltag zu starten. Wir bieten Ihnen vielfältige Services rund um das Thema (aktivierende-) Pflege. Welche davon für Sie relevant sein können, besprechen wir gerne per Telefon, Online Konferenz oder bei Ihnen zu Hause im Rahmen unserer Erstberatung.