Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine Form der Stationären Pflege, jedoch auf Zeit. Sie wird meist in Anspruch genommen, wenn nach einem (z. B. plötzlichen) Krankenhausaufenthalt, die Pflege zu Hause noch nicht organisiert wurde oder die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist (z. B. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen). Pro Jahr kann diese Leistungsform für acht Wochen genutzt werden und steht für Menschen mit Pflegegrad 2-5 zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege hat einen eigenen Topf, indem pro Jahr 1854 Euro ab Pflegegrad 2 in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Nicht verbrauchte Leistungen der Verhinderungspflege, welcher einen eigenen Topf von 1685 Euro aufweist, können VOLLUMFÄNGLICH für die Kurzzeitpflege umgewandelt werden, wobei dann ein Betrag von 3539 Euro zur Verfügung stünde. Die zusätzlich entstehenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition können ab Pflegegrad 2 in diesem Fall mit den Entlastungsleistungen verrechnet werden, somit entstehen im Bestfall keinerlei Eigenanteile, die vom Pflegebedürftigen zu tragen sind. Für den Zeitraum der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig gekürzt.