Pflegeantrag stellen – Ein einfacher Leitfaden
- SalusMAX

- 27. März
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr.
Antrag auf Pflege stellen – wo und wie?
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Diese ist Teil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, aber eigenständig für die Pflegeversicherung zuständig. Jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse, die Sie direkt ansprechen müssen.
Wo finden Sie die Pflegekasse?
Auf Ihrer Krankenkassenkarte steht die Telefonnummer, die auch für die Pflegekasse gilt.
Alternativ finden Sie die Kontaktdaten auf der Website Ihrer Krankenkasse.
Persönlich können Sie auch in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse vorsprechen.
Wie stellen Sie den Antrag?
Der Antrag ist formlos möglich. Sie können ihn:
telefonisch stellen (am schnellsten)
schriftlich per Brief oder E-Mail senden
persönlich abgeben
Was sagen Sie bei der Antragstellung?
Ein einfacher Satz am Telefon reicht aus, zum Beispiel:
„Ich beantrage einen Pflegegrad für [Name des Pflegebedürftigen], Versicherungsnummer, zur Niederschrift.“
Notieren Sie unbedingt das Datum der Antragstellung. Dieses Datum ist wichtig, weil die Pflegeleistungen rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gezahlt werden können.
Tipp: Nach dem Antrag erhalten Sie von der Pflegekasse meist ein Formular, um weitere Details wie Kontodaten oder Angaben zur Pflegeperson zu ergänzen.
Vorbereitung auf den Gutachtertermin
Nach Ihrem Antrag organisiert die Pflegekasse einen Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder der MEDICPROOF. Dieser Termin ist entscheidend, um den Pflegegrad festzulegen.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Bereiten Sie folgende Dokumente und Informationen vor, um den Gutachter bestmöglich zu unterstützen:
Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie darin, welche Unterstützung wann und wie oft benötigt wird. Das hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf zu belegen.
Geben Sie Ihre Ergebnisse des Pflegetagebuchs in den Pflegegradrechner ein und prüfen Sie Ihr mögliches Ergebnis.
Liste der Medikamente und Erkrankungen
Eine Übersicht über alle aktuellen Medikamente und Diagnosen erleichtert dem Gutachter die Einschätzung.
Bisherige Arztberichte und Reha-Entlassungsberichte
Diese geben Aufschluss über den Gesundheitszustand und die Einschränkungen.
Liste der bereits genutzten Hilfsmittel
Zum Beispiel Rollator, Pflegebett oder andere technische Hilfen.
Konkrete Auflistung der Hilfebedarfe
Beschreiben Sie genau, wobei die Person Hilfe braucht, wie oft und wie intensiv.
Schwerbehindertenausweis
Halten Sie diesen zur Ansicht bereit.
Praktisches Hilfsmittel
Das kostenlose Pflegetagebuch und weitere Hilfen von SalusMAX sind eine gute Unterstützung. Dort können Sie Ihre Beobachtungen systematisch erfassen und anschließend mit dem Pflegegradrechner eine erste Einschätzung erhalten. Zum weiteren Blick können Sie mit dem Pflegegeldrechner Ihre möglichen Leistungen einschätzen.

Pflegetagebuch mit Medikamentenliste und Notizen erleichtert die Vorbereitung auf den Gutachtertermin.
Der Gutachtertermin – was erwartet Sie?
Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause. Sie/Er stellt Fragen zu den alltäglichen Aktivitäten und beobachtet den Zustand vor Ort. Dabei geht es um verschiedene Bereiche wie Mobilität, Ernährung, Körperpflege und geistige Fähigkeiten.
So bereiten Sie sich vor
Sorgen Sie für eine ruhige Atmosphäre.
Halten Sie das Pflegetagebuch und die Unterlagen bereit.
Seien Sie ehrlich und genau bei der Beschreibung der Hilfebedarfe.
Nehmen Sie sich eine vertraute Person dazu.
Spielen Sie Ihre Einschränkungen nicht runter.
Der Gutachter erstellt einen Bericht, der die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse bildet.
TIPP: Gesetzliche Frist: Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung haben Sie den Bescheid im Briefkasten. Sonst muss die Pflegekasse je weiterer angefangenen Woche eine Strafzahlung von 70 € tätigen.
Nach dem Gutachtertermin – der Bescheid
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden und Ihnen einen Bescheid zuzusenden. Darin steht, ob und welcher Pflegegrad bewilligt wurde.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dabei hilft es, weitere ärztliche Gutachten oder zusätzliche Nachweise vorzulegen. Wichtig ist die Begründung dazu.
Erste Pflegeleistungen erhalten
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel:
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Unterstützung bei der Tages- oder Nachtpflege
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
Tipps für einen erfolgreichen Pflegeantrag
Frühzeitig handeln: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, um Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat zu erhalten.
Sorgfältige Dokumentation: Ein genau geführtes Pflegetagebuch ist oft entscheidend.
Offene Kommunikation: Beschreiben Sie den Pflegebedarf ehrlich und detailliert.
Unterstützung suchen: Beratungsstellen, Pflegedienste oder Pflegeberatungen der Pflegekasse können helfen.
Widerspruch nicht scheuen: Bei Unstimmigkeiten lohnt es sich, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
TIPP: Die Fristen und Hinweise gelten ebenso für einen Höherstufungsantrag.
Besondere Situation: Antrag aus dem Krankenhaus
Wenn der Pflegebedarf nach einer Operation oder plötzlichen Erkrankung entsteht, können Sie den Antrag noch aus dem Krankenhaus stellen lassen – am besten über den Sozialdienst der Klinik. Gehen Sie dort so schnell wie möglich in den Dialog.
Die Pflegekasse muss dann beschleunigt begutachten – in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, damit die Entlassung nach Hause geplant werden kann.
Pflegebedürftigkeit stellt Familien vor große Herausforderungen. Ein gut vorbereiteter Antrag auf Pflegegrad erleichtert den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen. Nutzen Sie die einfachen Möglichkeiten zur Antragstellung und bereiten Sie sich gründlich auf den Begutachtungstermin vor. So sichern Sie die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen.
FAQ
Rückwirkung: Wann beginnen die Leistungen?
Ab dem Datum des Antragseingangs bei der Pflegekasse – nicht ab dem Gutachtertermin. Daher: So früh wie möglich anrufen.
Was wenn der Pflegebedarf plötzlich entsteht?
Sofort anrufen. Die Pflegekasse muss unter besonderen Umständen innerhalb von 2 Wochen ein Gutachten erstellen.
Kann ich den Antrag für jemand anderen stellen?
Ja, mit Vollmacht oder gesetzlicher Betreuung. Auch Angehörige können den Antrag stellvertretend stellen.
Was wenn die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheidet?
Ab dem 26. Arbeitstag hat der Pflegebedürftige Anspruch auf 70 Euro Entschädigung pro Woche (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Muss ich einen Pflegegrad beantragen oder reicht eine Pflegeberatung?
Für Geld- und/oder Sachleistungen der Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad.
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