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Wer übernimmt die Kosten für Behandlungspflege zu Hause Krankenkasse oder Pflegekasse?

Aktualisiert: 26. März

Viele Menschen, die Pflege zu Hause benötigen sind unsicher, wer für welche Leistungen aufkommt. Besonders bei der Behandlungspflege herrscht oft Verwirrung darüber, ob die Krankenkasse, oder das eigene Budget der Pflegekasse die Kosten übernimmt. Diese Unklarheit führt häufig zu Sorgen über mögliche finanzielle Belastungen. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege klar geregelt und entscheidend für die Kostenübernahme.


In diesem Beitrag erfahren Sie, was Behandlungspflege genau bedeutet, wie sie sich von der Grundpflege unterscheidet und wer für welche Leistungen zahlt. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Pflegeleistungen und können besser planen. Die Unterschiede wurden HIER schon einmal herausgestellt.



Nahaufnahme einer Pflegekraft, die eine Spritze vorbereitet, Blick auf die Hände und das medizinische Material
Behandlungspflege zu Hause: Stethoskop und Stützstrümpfe

Was ist Behandlungspflege?


Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet. Sie sind notwendig, um den Erfolg einer Behandlung sicherzustellen oder eine Krankenhaus-aufnahme zu verhindern. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 37 des Sozialgesetzbuches V (SGB V).


Typische Leistungen der Behandlungspflege sind:


  • Medikamentengabe, zum Beispiel oral, subkutan (s.c.) oder intravenös (i.v.)

  • Insulininjektionen bei Diabetes

  • Wundversorgung, etwa Verbandswechsel oder Behandlung von Druckgeschwüren (Dekubitus)

  • Versorgung von Blasen- und Darmkathetern

  • Pflege von Stomata (künstliche Körperöffnungen)

  • Inhalationen zur Atemtherapie

  • Blutdruckmessen und Dokumentation, wenn ärztlich verordnet

  • Ernährung über Sonden (z. B. PEG-Sonde)

  • Absaugen der Atemwege

  • Einreibungen mit medizinischen Salben


Diese Leistungen sind medizinisch notwendig und erfordern fachliche Kompetenz. Deshalb übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Behandlungspflege.


TIPP: Bei der Behandlungspflege entstehen max. die Kosten der gesetzlichen Zuzahlung (5-10 €). Haben Sie sich schon davon befreien lassen? Eine Prüfung der Belastungsgrenze ist es wert. Mehr dazu HIER



Was ist Grundpflege?


Die Grundpflege umfasst allgemeine pflegerische Tätigkeiten, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Sie ist unabhängig von einer konkreten Erkrankung und richtet sich nach dem Pflegegrad und dem dafür abgestimmten Budget. Die rechtliche Grundlage ist § 36 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI).


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Typische Leistungen der Grundpflege sind:


  • Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden

  • Mund-, Zahn- und Haarpflege

  • An- und Ausziehen

  • Aufstehen, Hinlegen und Umlagern

  • Unterstützung beim Gehen, Stehen und Treppensteigen

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, zum Beispiel Essen reichen oder zerkleinern

  • Begleitung zum Toilettengang


Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag und werden von der Pflegekasse mit dem Sachleistungsbetrag finanziert. Reicht dieser für die Grundpflege nicht aus, so entstehen private Eigenanteile.


Wer zahlt welche Leistungen?


Die klare Trennung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege ist entscheidend für die Kostenübernahme. Hier eine beispielhafte Übersicht:


Leistung


Kostenträger


Rechtsgrundlage

Wundversorgung

Krankenkasse

§ 37 SGB V

Insulingabe

"

"

Medikamentengabe

"

"

Körperpflege

Pflegekasse

§ 36 SGB XI

Mobilisierung

"

"

Ernährungshilfe


"

"


Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Pflegekasse Leistungen nur im Rahmen des Pflegegrades übernimmt. Behandlungspflege ist dagegen medizinisch verordnet und wird von der Krankenkasse getragen.


Warum ist die Abgrenzung wichtig? Kosten für Behandlungspflege


Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass die Krankenkasse für die Behandlungspflege zuständig ist. Sie befürchten, dass sie die Kosten selbst tragen müssen oder dass die Pflegekasse dafür aufkommen muss. Das führt zu Unsicherheit und manchmal zu Verzögerungen bei der Inanspruchnahme notwendiger Leistungen.


Wenn Sie wissen, dass die Krankenkasse die Behandlungspflege bezahlt, können Sie diese Leistungen ohne finanzielle Sorgen zulassen. Das gilt auch für komplexe medizinische Maßnahmen, die zu Hause durchgeführt werden müssen.


Wie beantragt man Behandlungspflege? Wer verordnet Behandlungspflege?


Behandlungspflege wird nur auf ärztliche Verordnung erbracht. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die Sie bei der Krankenkasse einreichen, oder einem Pflegedienst übergeben. Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme.


Wichtig: Die Verordnung muss vor Beginn der Leistung vorliegen -- kein Rückwirkungsanspruch.


Wichtig ist, dass Sie die Behandlungspflege nicht mit der Grundpflege vermischen. Für die Grundpflege beantragen Sie Leistungen bei der Pflegekasse, die sich nach dem Pflegegrad richtet. Dies geht mittlerweile (endlich) formlos. Auch hier hilft Ihr Pflegedienst, oder Ihre Pflegeberatung.



Sie glauben Ihr Pflegegegrad ist zu niedrig?




Neue Gesetze -- Neue Befugnisse für Pflegefachkräfte


In den letzte Jahren hat sich in der Gesetzgebung einiges geändert, die letzte Änderung kam erst 2026: Pflegefachkräfte dürfen nun eigenverantwortlich bestimmte bisher ärztliche Aufgaben übernehmen -- z.B. Verordnung von Hilfsmitteln direkt über SalusMAX und ohne Umweg. Das erleichtert die Koordination erheblich und entlastet Ärzte.



Beispiele aus der Praxis


  • Frau Müller benötigt täglich Insulininjektionen, welche sie selbst nicht mehr setzen kann. Ihr Arzt verordnet die Insulingabe als Behandlungspflege. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Pflegedienst, der die Injektionen zu Hause durchführt.

  • Herr Schmidt hat einen Dekubitus und benötigt regelmäßigen Verbandswechsel. Die Wundversorgung ist Behandlungspflege und wird von der Krankenkasse bezahlt.

  • Frau Becker hat Pflegegrad 3 und benötigt Hilfe beim Anziehen und Essen. Diese Grundpflegeleistungen übernimmt die Pflegekasse über den Sachleistungsbetrag.


Diese Beispiele zeigen, wie die Kostenverteilung in der Praxis funktioniert.



Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige


  • Klären Sie frühzeitig mit dem Arzt, welche Leistungen als Behandlungspflege verordnet werden.

  • Reichen Sie die ärztlichen Verordnungen bei der Krankenkasse ein, um die Kostenübernahme zu sichern.

  • Beantragen Sie parallel Leistungen bei der Pflegekasse für die Grundpflege.

  • Nutzen Sie Pflegeberatungen, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

  • Dokumentieren Sie alle Leistungen und Verordnungen, um bei Rückfragen vorbereitet zu sein.



FAQ


Brauche ich für jeden Besuch des Pflegedienstes eine neue Verordnung?

Nein. Eine Verordnung gilt für einen bestimmten Zeitraum (meist 4 Wochen, verlängerbar). Der Arzt stellt Folgeverordnungen aus wenn der Bedarf weiterbesteht und der Pflegedienst hilft bei der Organisation.


Was wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?

Widerspruch einlegen -- innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnungsbescheid. Oft hilft auch ein erläuterndes Arztschreiben.


Kann jeder Pflegedienst Behandlungspflege durchführen?

Nur zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach SGB V und entsprechend qualifiziertem Personal. SalusMAX vermittelt geeignete Dienste.


Zahlt die Krankenkasse auch für Behandlungspflege im Pflegeheim?

Nur in bestimmten Fällen (§ 37 Abs. 2 SGB V) -- im stationären Bereich übernimmt in der Regel das Pflegeheim die Behandlungspflege mit dem Pflegesatz.


Kann ich mich von gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und bitten Sie um die Anträge zu Zuzahlungsbefreiung. Diese rechnet Ihre eigene "Belastungsgrenze" aus und Sie können entscheiden.


Quellen:

·       AOK: Häusliche Krankenpflege -- wer zahlt was?─────────────────────────────────────────


SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf


Wir koordinieren die Abstimmung zwischen Arzt, Pflegedienst, Kranken- und Pflegekasse -- damit alle Leistungen optimal inneinandergreifen.


 
 
 

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