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Unterschied Pflegegrad 1 bis 5 und ihre finanziellen Auswirkungen auf Betroffene

Pflegebedürftigkeit trifft viele Menschen in Deutschland, und die Einstufung in einen Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung Betroffene von der Pflegekasse erhalten. Die fünf Pflegegrade unterscheiden sich vor allem im Grad der Selbstständigkeitseinschränkung und den damit verbundenen finanziellen Leistungen. Wer die Unterschiede kennt, kann besser einschätzen, welche Hilfe möglich ist und wie sich die Pflegekosten gestalten. Dieser Beitrag erklärt die Bestandteile der Pflegegrade 1 bis 5, ihre Bedeutung und die finanziellen Auswirkungen für Betroffene und Angehörige.


Pflegegeberater zeigt Klientin die Unterschiede bei Pfegegraden uauf dem IPAD und Klientin schreibt mit.
Übersicht der Pflegegrade und Leistungen erklärt vom SalusMAX Pflegeberater

Was sind Pflegegrade und warum sind sie wichtig?


Pflegegrade ersetzen seit 2017 die früheren Pflegestufen. Sie bewerten, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Die Pflegekasse richtet ihre Leistungen danach aus. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung gibt es für Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbeträge.



TIPP: Mit unserem Pflegegradrechner und dem Pflegetagebuch können Sie selbst mal eine Vorabeinschätzung durchführen.



Diese Einteilung hilft, die Pflegebedürftigkeit objektiv zu erfassen und die Versorgung individuell anzupassen. Für Betroffene und Angehörige ist es wichtig, den eigenen Pflegegrad zu kennen, um die passenden Hilfen zu beantragen und finanzielle Belastungen zu planen.


Übersicht und Unterschied Pflegegrad 1 bis 5 und ihre Leistungen 2026


Grad

Bezeichnung

Pflegegeld

Sachleistung

Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege

PG 1

Geringe Beeinträchtigung

0 €

0 €

131 €/Monat

3539 €/Jahr

PG 2

Erhebliche Beeinträchtigung

347 €/Monat

796 €/Monat

131 €/Monat

3539 €/Jahr

PG 3

Schwere Beeinträchtigung

599 €/Monat

1.497 €/Monat

131 €/Monat

3539 €/Jahr

PG 4

Schwerste Beeinträchtigung

800 €/Monat

1.859 €/Monat

131 €/Monat

3539 €/Jahr

PG 5

Schwerste Beeintr. mit bes. Aufwand

990 €/Monat

2.299 €/Monat

131 €/Monat

3539 €/Jahr

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) / SGB XI


Diese Zahlen zeigen, wie stark die finanzielle Unterstützung mit steigendem Pflegegrad wächst. Pflegegrad 1 bietet den Entlastungsbetrag, während Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro Sachleistungen monatlich zur Verfügung stehen.




Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung


Bei Pflegegrad 1 ist die Selbstständigkeit nur leicht eingeschränkt. Betroffene benötigen punktuell Unterstützung, zum Beispiel bei der Haushaltsführung oder der Mobilität. Pflegegeld oder Sachleistungen gibt es hier nicht, aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht zur Verfügung.


Dieser Betrag kann für anerkannte Alltagsunterstützung genutzt werden, etwa für eine Seniorenbegleitung, die beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen hilft. So können Betroffene ihre Selbstständigkeit länger erhalten und Angehörige entlastet werden.


Beispiel


Frau Müller, 78 Jahre alt, hat leichte Bewegungseinschränkungen und benötigt Unterstützung beim Arztbesuch. Sie nutzt den Entlastungsbetrag, um eine Betreuungskraft zu engagieren, die sie alle zwei Wochen begleitet. So bleibt sie aktiv und sicher im Alltag.



Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung


Bei Pflegegrad 2 ist die Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt. Betroffene brauchen regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Pflegekasse zahlt entweder Pflegegeld (347 Euro) oder stellt Sachleistungen (796 Euro) zur Verfügung.


Zusätzlich gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Angehörige z.B. bei Urlaub oder Krankheit vertreten werden können, ohne dass die Pflege leidet.


Beispiel


Herr Schmidt, 82 Jahre, benötigt viel Hilfe im Alltag. Seine Tochter übernimmt die Pflege und erhält dafür Pflegegeld. Für eine geplante Urlaubsreise nutzt die Familie die Verhinderungspflege, um eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren.



Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung


Pflegegrad 3 kennzeichnet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen mehrmals täglich Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Die Pflegekasse zahlt 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Sachleistungen monatlich.


Die Leistungen ermöglichen eine umfassendere Versorgung, etwa durch ambulante Pflegedienste oder eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen. Auch der Entlastungsbetrag bleibt erhalten.


Beispiel


Frau Becker ist nach einem Schlaganfall auf Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen angewiesen. Sie erhält ambulante Pflegeleistungen, die durch die Sachleistungen finanziert werden. Der Gesamtbetrag wird jeddoch nicht komplett ausgeschöpft. Ihre Tochter unterstützt sie zusätzlich und erhält dafür das anteilige Pflegegeld.



TIPP: Geben Sie mal fiktive Beträge im Pflegegeldrechner ein und lassen Sie sich vorrechnen.



Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung


Bei Pflegegrad 4 ist die Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Betroffene sind weitgehend unselbständig und benötigen umfassende Pflege. Die Pflegekasse zahlt 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Sachleistungen pro Monat.


Die Leistungen sollen dabei helfen, intensiven Pflegebedarfe abzudecken, zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder schwerer Demenz. Angehörige können durch professionelle Pflegekräfte entlastet werden, die auch komplexe Aufgaben übernehmen.


Beispiel


Herr Wagner leidet an schwerer Demenz und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Die Familie organisiert einen Pflegedienst für die Körperpflege, damit sie zumidest ein wenig entastet sind. Der gesamte Pflegesachleistungsbetrag wird dafür ausgeschöpft. Somit erhält die Familie kein Pflegegeld.



Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Aufwand


Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung. Betroffene haben einen sehr hohen Pflegebedarf mit besonderem Aufwand, etwa bei schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen. Die Pflegekasse zahlt 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Sachleistungen monatlich.


Diese Leistungen tragen meist einen Teil der intensiven Versorgung, oft mit spezialisierten Pflegekräften und Betreuungskräften.


Beispiel


Frau Klein ist nach einem Unfall schwerstpflegebedürftig und benötigt rund um Pflege. Die Familie organisiert einen spezialisierten Pflegedienst, der durch die hohen Sachleistungen finanziert wird. Da der Betrag nicht ausreicht, zahlt die Familie einen Eigenanteil.


Weitere Leistungen nach Pflegegrad (2026)

Leistung

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

--

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

131 €

805 €

1.319 €

1.855 €

2.096 €

--

3.539 €/Jahr

3.539 €/Jahr

3.539 €/Jahr

3.539 €/Jahr

bis 4.180 €

bis 4.180 €

bis 4.180 €

bis 4.180 €

bis 4.180 €



Wie wirken sich die Pflegegrade finanziell auf Betroffene aus?


Die Pflegegrade bestimmen, wie viel Unterstützung- oder eben Pflegegeld Betroffene von der Pflegekasse erhalten. Die Leistungen können als Pflegegeld direkt an Angehörige oder Pflegepersonen ausgezahlt werden, als Sachleistungen für professionelle Pflegedienste genutzt werden oder miteinander kombiniert werden.

Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung gibt es. Das hilft, die Pflegekosten einigermaßen zu decken und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten.



Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbständigkeit anhand von 6 Lebensbereichen:


1.     Mobilität

2.     Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3.     Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4.     Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Ausscheiden)

5.     Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

6.     Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Je höher die gewichtete Gesamtpunktzahl (0-100), desto höher der Pflegegrad. Pflegegrad 1 beginnt ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Unterschied Pflegegrad 1 bis 5.



Häufige Fehler bei der Pflegegradeinschätzung


  • Zu niedrig eingestuft: Pflegebedürftige erscheinen beim Gutachtertermin "zu fit" -- weil sie sich zusammenreißen oder Einschränkungen nicht nennen.

    Es sind ja Gäste da....

  • Demenzsymptome nicht dokumentiert: Kognitive Einschränkungen werden oft unterschätzt und sind nicht ärztlich bescheinigt.

  • Nachtpflegebedarf vergessen: Wer nachts Unterstützung braucht, hat Anspruch auf höhere Einstufung.


Tipp: Vor dem MD-Termin ein Pflegetagebuch führen -- frühzeitig anfangen. SalusMAX bietet ein kostenloses Pflegetagebuch unter salusmax.de.


Tipps für Betroffene und Angehörige


  • LassenSie den Pflegegrad prüfen, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

  • Nutzen Sie den Entlastungsbetrag auch bei niedrigeren Pflegegraden.

  • Kombinieren Sie Pflegegeld und Sachleistungen, um die Versorgung flexibel zu gestalten.

  • Informieren Sie sich über zusätzliche Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegeberatung.

  • Nutzen Sie Tagespflegeangebote



FAQ



Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Pflegegeld?

Erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.


Kann ich von Pflegegrad 1 auf 2 hochgestuft werden?

Ja, wenn sich der Pflegebedarf erhöht. Stellen Sie einen formlosen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse, auch telefonisch möglich. SalusMAX bereitet Sie auf den MD-Termin vor und begleitet diesen auf Wunsch.


Werden Pflegegrade automatisch angepasst?

Nein. Sie müssen aktiv eine Neubewertung beantragen -- auch wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen deutlich verschlechtert hat.


Was passiert mit dem Pflegegrad bei Krankenhausaufenthalt?

Der Pflegegrad bleibt erhalten. Pflegegeld wird während des Krankenhausaufenthalts für bis zu 8 Wochen weiter gezahlt.


Gibt es einen Pflegegrad 6?

Nein. Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe.


Reicht der Sachleistungsbetrag bei hohem Pflegegrad für einen Pflegedienst?

Meistens nicht. Ein Eigenanteil ist oft zu zahlen. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.


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