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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Aktualisiert: 26. Apr.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad I zu.

Was gehört alles dazu und welche Mengen sind kostenfrei abrufbar? Im weiteren verraten wir mehr dazu.


Mit Erlangung eines Pflegegrads erhält man die Möglichkeit einer monatlichen Lieferung von Pflegehilfsmitteln im Wert von max. 40 €. Wie der Name schon sagt, sind diese Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt und unterscheiden sich somit von z.B. technischen Hilfsmitteln, welche es lediglich auf Rezept gibt, so sie denn eine Hilfsmittelnummer haben.


Im Gesetzestext heißt es:

Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (§ 15 SGB XI) haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal benutzt werden können. Die Dauer der Benutzung ist dabei unerheblich.


Was gehört nun alles dazu und wie kann ich diese Hilfsmittel erhalten?

Wie auch in anderen Bereichen der Pflegeversicherung müssen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragt werden. Die gute Nachricht für sie ist: Das erledigt alles der Anbieter dieser Produkte, wenn Sie den Antrag lediglich handschriftlich unterschreiben.


Es gibt zahlreiche Anbieter und Wege diese Hilfsmittel zu erhalten. In. der Apotheke Ihres Vertrauens, in Sanitätshäusern, bei sehr vielen Anbietern im Internet oder einfach auch bei SalusMAX.


Was ist zu beachten, wenn ich mir einen Anbieter aussuche?


Viele Anbieter stellen im Voraus schon Pakete mit Produkten zusammen und man kann zwischen den verschiedenen "Boxen" wählen.

  • Das ist grundsätzlich eine gute Idee, es sollte jedoch unbedingt die Möglichkeit geben, auch kurzfristig und/oder einmalig, die Bestellung telefonisch abändern zu können. Der Bedarf an Produkten kann sich natürlich jederzeit ändern und das sollte man vorab erfragen.

  • Die Qualität der Produkte sollte immer in Frage gestellt werden. Natürlich gibt es gestellte Mindestanforderungen, jedoch variieren auch alle Produkte in ihrer Beschaffenheit.

Kommen wir nun zu den wählbaren Produkten:


  1. Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch & Wiederverwendbar

  2. Fingerlinge

  3. Einmalhandschuhe

  4. Mundschutz

  5. Schutzschürzen

  6. Einmallätzchen

  7. Desinfektionsmittel (Hände & Flächen)

Kurzerläuterung zu den Produkten:

  1. Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch sind Saugkissen. Sie schützen sie/ihn, die Matratze und die Bettwäsche vor Verschmutzungen. Der Einsatz von saugenden Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch verhindert bei der Körperhygiene, beim Einsatz von Bettpfannen und Urinflaschen, dass die Bettwäsche häufig gesäubert werden muss. Wiederverwendbare und somit waschbare Bettschutzeinlagen können ausschliesslich zwei mal im Kalenderjahr kostenfrei bestellt werden.

  2. Fingerlinge sind Schutzüberzüge für einzelne Finger. Sie sind elastisch, frei von allergenem Latex und unsteril. Sie sind einmalig verwendbar. Latexallergenfreie Fingerlinge dienen ausschließlich dem Schutz der Pflegeperson bei der digitalen Ausräumung.

  3. Einmalhandschuhe sind Hygiene-Schutzhandschuhe. Sie bestehen aus Latex und sind unsteril, für Latexallergiker sind die verwendeten Materialien frei von allergenem Latex und unsteril. Sie dienen der allgemeinen Hygiene

  4. Der Mundschutz dient ausschließlich dem Schutz der Pflegeperson, wenn von der Versicherten oder dem Versicherten gesundheitliche Gefährdungen gegenüber der Pflegeperson ausgehen können.

  5. Schutzschürzen bestehen aus einem wasserfesten, abwaschbaren Folienmaterial. Sie sind je nach Herstellervorgabe einmalig oder mehrfach bei derselben Person verwendbar. Schutzschürzen dienen dem Schutz der Pflegeperson.

  6. Einmallätzchen dienen dem Schutz der Kleidung des Pflegebedürftigen.

  7. Hände- und Flächendesinfektionsmittel haben eine keimvermindernde Wirkung. Sie dienen dem Schutz der Pflegeperson. Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion) dienen der allgemeinen Hygiene, z.B. bei chronischen Infektionen, beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten sowie bei sonstigen Risikosituationen.


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