Kann man Pflegegeld & Pflegedienst kombinieren?
- SalusMAX

- 31. März
- 4 Min. Lesezeit
Ja -- Pflegegeld und Pflegesachleistungen können gleichzeitig genutzt werden. Das nennt sich Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wer nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst oder ausschließlich durch Angehörige gepflegt wird, kann beide Leistungen anteilig kombinieren und so mehr aus dem Pflegebudget herausholen.
Sind wir mal ehrlich, wer von uns versteht das Wort " Pflegesachleistungen" schon? :-)
Im Grunde bedeutet dies lediglich: Ein Pflegedienst für die Grundpflege. Hiervon unterscheidet sich jedoch die sog. Behandlungspflege. Die Unterschiede lesen Sie HIER noch mal genau.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Kombinationsleistung genau ist, wie sie funktioniert, wann sie sinnvoll ist und wie Sie damit Ihre Pflegekosten abdecken können. Sie wollen gerne mal nachrechnen? Nutzen Sie den Pflegegeldrechner.

Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist eine besondere Regelung im Sozialgesetzbuch XI (§ 38 SGB XI). Sie erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zu kombinieren. Das bedeutet: Wenn Sie einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) für die Grundpflege, also für die körperliche Hygiene beauftragen, aber nicht die volle Sachleistung ausschöpfen, welcher für diesen Dienst zur Verfügung steht, erhalten Sie den verbleibenden (Prozentualen!) Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.
Immernoch nicht? :-)
Machen wir weiter:
Wie funktioniert das genau?
Sie beauftragen einen Pflegedienst, der einen Teil der (Grund-) Pflege übernimmt.
Für diesen Teil stellt die Pflegekasse ein Sachleistungsbudget zur Verfügung, welches seitens der Kasse direkt mit dem Pflegedienst verechnet wird.
Der nicht genutzten Anteil der Sachleistung wird prozentual berechnet. Dieser Satz wird wiederum mit dem Pflegegeld verrechnet und den bekommen Sie als Pflegegeld ausgezahlt.
So können Sie professionelle Pflege und familiäre Unterstützung flexibel kombinieren.
Beispielhafte Formel für die Berechnung
Verwendeter Sachleistungsanteil (%)
→ Verbleibender Pflegegeldanteil = (100 % – genutzter Anteil) × volles Pflegegeld
Das klingt kompliziert, ist aber in der Praxis einfach anzuwenden.
Rechenbeispiel für Pflegegrad 3
Um die Kombinationsleistung besser zu verstehen, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:
Sachleistung Pflegegrad 3 1.497 € pro Monat
Pflegegeld Pflegegrad 3 599 € pro Monat
Pflegedienst beauftragt für 748,50 € (50 % Sachleistung)
Verbleibender Pflegegeldanteil 299,50 € (50 % von 599 €)
Gesamtleistung im Monat =Pflegesachleistung + 299,50 € Pflegegeld
In diesem Fall erhalten Sie neben der professionellen Pflege durch den Pflegedienst trotzdem immernoch zusätzlich 299,50 € Pflegegeld.
Wann ist Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren sinnvoll?
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders in folgenden Situationen:
Teilversorgung durch Pflegedienst und Angehörige
Wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Pflege übernimmt, zum Beispiel für Körperpflege , während Angehörige die restliche Betreuung leisten, ist die Kombination ideal. So erhalten Sie:
Sachleistungen für den Pflegedienst
Pflegegeld als Anerkennung für die familiäre Pflege
Sachleistung nicht vollständig genutzt
Manchmal reicht das Budget für Sachleistungen nicht aus, um den gesamten Pflegebedarf abzudecken. Wenn Sie nur einen Teil der Sachleistung in Anspruch nehmen, können Sie den Rest als Pflegegeld erhalten. Das erhöht Ihre finanzielle Flexibilität.
Individuelle Pflegeplanung
Die Kombinationsleistung erlaubt es, die Pflege individuell zu gestalten. Sie können flexibel entscheiden, wie viel professionelle Hilfe Sie benötigen und wie viel Pflege durch Angehörige erfolgt. Ebenso haben Sie Zugriff auf die Verhinderungspflege.
Vorteile der Kombinationsleistung
Finanzielle Mittel: Sie erhalten weiterhin Geld ausbezahlt
Flexibilität: Sie können Pflege durch Profis und Angehörige optimal kombinieren.
Professionelle Unterstützung: Pflegedienste übernehmen anspruchsvolle Aufgaben, die Angehörige entlasten.
Anerkennung der Familienpflege: Pflegegeld honoriert die Arbeit von Angehörigen.
TIPP: Pflegegeld wird immer im Voraus bezahlt, damit Sie das Geld zur Verfügung haben. Bei Kombinationsleistungen erhalten Sie das Geld erst im Folgemonat. Schließlich muss der Pflegedienst erst seine Arbeit tun, die Rechnung im Anschluss bei der Pflegekasse einreichen und dann verrechnet die Pflegekasse erst und zahlt aus. So geht Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren.
Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?
Pflegegrad feststellen lassen
Der Pflegegrad bestimmt die Höhe von Pflegegeld und Sachleistungen.
Pflegedienst auswählen
Suchen Sie einen Pflegedienst, der zu Ihrem Bedarf passt.
Leistungen kombinieren
Entscheiden Sie, wie viel Sachleistung Sie nutzen möchten. Erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Informieren Sie die Pflegekasse über die gewünschte Kombination,auch gerne telefonisch.
Regelmäßige Überprüfung
Passen Sie die Kombination bei Bedarf an veränderte Pflegebedürfnisse an.
Wichtige Hinweise
Die Kombinationsleistung gilt nur für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2-5.
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld nur anteilig, wenn Sachleistungen genutzt werden.
Eine vollständige Nutzung der Sachleistung schließt die Auszahlung von Pflegegeld aus.
Die Kombination kann jederzeit angepasst werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Keine Doppelabrechnung: Pflegegeld und Sachleistung ergänzen sich -- aber kein vollständiges Pflegegeld UND volle Sachleistung gleichzeitig
Fazit
Die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen, eröffnet viele Chancen, das Pflegebudget optimal zu nutzen. Die Kombinationsleistung bietet Flexibilität, finanzielle Möglichkeiten und eine bessere Versorgung durch die Kombination von professioneller Pflege und familiärer Unterstützung.
FAQ
Muss ich die Kombination vorab bei der Pflegekasse beantragen?
JEIN. Die Kombinationsleistung entsteht auch rein durch einen Anruf bei der Pflegekasse. wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, aber nicht die volle Sachleistung (Kostenvoranschlag) ausschöpfen, teilen Sie das mit. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, der Rest wird automatisch als Pflegegeld ausgezahlt.
Kann ich jeden Monat anders kombinieren?
Ja. Die Kombination ist monatlich variabel -- je nachdem wie viel der Pflegedienst in Anspruch genommen wurde.
Zählen Tagespflege-Leistungen zur Sachleistung?
Nein. Tagespflege ist eine eigenständige Leistung und wird nicht gegen die Sachleistung angerechnet. Sie kann zusätzlich genutzt werden.
Was passiert wenn der Pflegedienst mehr abrechnet als die Sachleistung erlaubt?
Den übersteigenden Betrag zahlen Sie selbst (Eigenanteil). Pflegegeld gibt es dann nicht mehr anteilig.
Lohnt sich die Kombination gegenüber reinem Pflegegeld?
Fast immer -- weil professionelle Pflege gleichzeitig die Angehörigen entlastet und das Budget effizienter genutzt wird.
SalusMAX -- Pflegeberatung in Düsseldorf
Welche Kombination für Ihre Situation am meisten bringt, rechnen wir Ihnen gerne durch. SalusMAX berät kostenlos und unabhängig.
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