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Vergessene Leistungen der Pflegeversicherung- oder Unwissen

Ein Großteil der Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht genutzt, weil viele Berechtigte nicht wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht. Das bedeutet oft, dass Pflegebedürftige und ihre Familien jährlich hunderte bis tausende Euro an finanzieller Hilfe und Sachleistungen verschenken. Dabei gibt es zahlreiche Angebote, die den Alltag erleichtern und die Pflege entlasten können. Im Folgenden stellen wir die sieben häufigsten Leistungen vor, die übersehen werden.



Orientierungskurs SalusMAX, Fingerzeig auf die Leistungsübersicht der Pflegeversicherung, Überschrift: EInführung.
Pflegegrad Übersicht aus einem SalusMAX Orientierungskurs in Düsseldorf


Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – 131 Euro pro Monat


Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten vergessene Leistung der Pflegeversicherung. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und bietet monatlich 131 Euro für anerkannte Alltagsunterstützung. Dazu zählen:


  • Seniorenbegleitung bei Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten

  • Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz

  • Haushaltshilfen bei anerkannten Dienstleistern

  • Tagespflege Zusatzkosten in geeigneten Einrichtungen

  • Nachbarschaftshilfe


Ein großer Vorteil ist, dass nicht genutzte Beträge angespart werden können. Bis zum 30. Juni des Folgejahres lassen sich so bis zu 1.572 Euro ansammeln, dannach verfallen sie. Wer den Entlastungsbetrag noch nicht genutzt hat, sollte dringend bei der Pflegekasse nachfragen, wie viel Geld angespart wurde.


Kurzzeit- und Verhinderungspflege – 3.539 Euro pro Jahr


Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro pro Jahr für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, das ab Pflegegrad 2 genutzt werden kann. Viele Familien glauben, Verhinderungspflege sei kompliziert oder an strenge Bedingungen gebunden. Das stimmt nicht mehr:


  • Es gibt kein Vorpflegezeit-Erfordernis mehr

  • Das Budget kann flexibel für stationäre Kurzzeitpflege oder ambulante Verhinderungspflege eingesetzt werden

  • Der Urlaub der Pflegeperson gilt als anerkannter Grund für Verhinderungspflege


Wichtig ist, dass dieses Budget am Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen wird. Deshalb lohnt es sich, es vollständig für Entlastung auszuschöpfen.


Kostenlose Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI


Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse im eigenen Heim, die von der Pflegekasse finanziert werden. Diese Kurse vermitteln praktische Grundlagen wie:


  • Grundtechniken der Pflege

  • Hebe- und Lagerungstechniken zur Vermeidung von Verletzungen

  • Umgang mit Demenzkranken

  • Stressbewältigung und Selbstfürsorge

  • uvm.


Solche Kurse helfen, die Pflege sicherer und leichter zu gestalten und entlasten die Angehörigen im Alltag.



Weitere oft übersehene Leistungen der Pflegeversicherung


Neben den drei genannten Leistungen gibt es noch weitere Angebote, die häufig nicht genutzt werden, wie z.B.:



1. Pflegehilfsmittel bis 42 Euro pro Monat


Pflegebedürftige können monatlich für bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten, zum Beispiel für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse ohne Zuzahlung. Fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke nach.




Wenn die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden muss, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro für eine Maßnahme wie:


  •        Einbau von Haltegriffen im Bad

  •    Entfernung von Türschwellen

  •      Rutschfeste Bodenbeläge

  • Treppenlift-Zuschuss

  • Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche

  • Elektrische Rollos

  • usw.


Diese Investition erhöht die Sicherheit und erleichtert die Pflege zu Hause.



3. Tagespflege


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese Angebote entlasten Angehörige und fördern soziale Kontakte der Pflegebedürftigen.



4. Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige


Wer einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden, an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden beruflich tätig ist, hat Anspruch auf Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse (§ 44 SGB XI).


Die Pflegekasse zahlt Beiträge in die Rentenversicherung der pflegenden Person ein. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Form der in Anspruch genommenen Leistung (z.B. Pflegegeld, Kombinationsleistungen)


Diese Leistung muss beantragt und bestätigt werden -- sie wird nicht automatisch gewährt. Viele pflegende Angehörige wissen nichts davon und verlieren wertvolle Rentenpunkte. Ein Anschreiben der Pflegekasse erfolgt meist automatisch, viele Menschen Wissen hiermit jedoch nicht wirklich viel anzufangen.



Warum viele Leistungen nicht genutzt werden


Der Hauptgrund für die geringe Nutzung der vergessene Leistungen ist fehlende Information. Viele Betroffene und ihre Familien wissen nicht, welche Ansprüche sie haben oder wie sie diese beantragen können. Auch die Angst vor bürokratischem Aufwand hält viele ab. Dabei sind die Anträge meist unkompliziert, die Pflegekassen bieten Beratung an und man kann dies auch im Beratungseinsatz ansprechen.


Ein weiterer Grund ist die Unsicherheit, welche Leistungen miteinander kombiniert werden können. Hier hilft es, sich frühzeitig bei der Pflegekasse oder unabhängigen Beratungsstellen zu informieren.



Tipps, um vergessene Leistungen optimal zu nutzen


  • Frühzeitig informieren: Schon bei der Antragstellung des Pflegegrades sollten Sie sich über alle möglichen Leistungen informieren.

  • Regelmäßig prüfen: Nutzen Sie die Ansprüche regelmäßig und prüfen Sie, ob angesparte Beträge vorhanden sind.

  • Beratung in Anspruch nehmen: Pflegekassen und unabhängige Beratungsstellen bieten kostenlose Unterstützung.

  • Dokumentation führen: Halten Sie alle Anträge und Bescheide gut organisiert, um den Überblick zu behalten.

  • Pflegekurse besuchen oder buchen: Diese helfen nicht nur bei der Pflege, sondern auch beim Umgang mit bürokratischen Fragen, wenn das Ihr Wunsch ist.



Die Pflegeversicherung bietet viele Möglichkeiten, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Wer diese Leistungen kennt und nutzt, kann finanzielle Entlastung und praktische Unterstützung erhalten. Es lohnt sich, aktiv zu werden und die eigenen Ansprüche zu prüfen. So sichern Sie sich die Hilfe, die Ihnen zusteht.



FAQ


Kann ich rückwirkend Leistungen nachfordern, wenn ich noch keinen Pflegegrad hatte?

Für die Leistungen gilt: Sie werden erst ab Antragstellung des Pflegegrades gewährt.


Wie finde ich heraus welche Leistungen ich noch nicht genutzt habe?

Fragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse nach einer Leistungsübersicht. Oder lassen Sie sich von SalusMAX beraten -- wir prüfen systematisch was Ihnen zusteht, was zu Ihnen passt und was noch nicht beantragt wurde.


Muss ich für jede Leistung einen separaten Antrag stellen?

Ja, die meisten Leistungen müssen separat beantragt werden, vieles wurde vereinfacht. Eine Ausnahme: Das Pflegegeld läuft automatisch ab Bescheid. Die meisten anderen Leistungen müssen beantragt werden.


Was passiert wenn meine Pflegekasse eine Leistung ablehnt?

Sie können Widerspruch einlegen -- innerhalb eines Monats ab Bescheid. Bei Fragen unterstützt SalusMAX.




SalusMAX findet, was Ihnen zusteht und was zu Ihnen passt


Ein kostenfreier Beratungseinsatz bei SalusMAX dauert meist etwa 60 Minuten -- und deckt in vielen Fällen Leistungen auf, die über Monate oder Jahre ungenutzt geblieben sind. Das ist Geld, aber vor allem Entlastung, die Ihnen zusteht.



 
 
 

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