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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Dieses Gesetz stärkt die Rechte pflegebedürftiger Menschen immer dann, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung an Wohnraum gebunden sind (z. B. Stationäre Pflege). Hieraus gehen Rechte und Pflichten aus einem gekoppelten Wohn- und Betreuungsvertrag hervor.
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