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Technische Pflegehilfsmittel
Das sind Produkte, die eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld ermöglichen. Sie sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen aufgelistet und können auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören bspw. Rollatoren, Rollstühle, Hausnotrufsysteme und elektrisch steuerbare Pflegebetten etc. Sie müssen meist nicht selbst finanziert werden und werden, je nach Zuständigkeit, von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Ab Volljährigkeit müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10%, jedoch max. 25 Euro zu den Kosten beisteuern
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