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Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) soll Arbeitnehmern ermöglichen, sich für zehn Arbeitstage (mit der Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld PUG), oder sechs Monate (mit zinslosem Darlehn) von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen, ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden. Während der Pflegezeit besteht für die Betroffenen ein Sonderkündigungsschutz.
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