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Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Diese Maßnahmen werden bei Pflegegraden 2-5 bis zu 4180 Euro bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt kann dieser Betrag JE Pflegebedürftigem mit Anspruch gewährt werden. In diesem Fall ist der Anspruch ( 4 Berechtigte) auf max. 16.720 Euro begrenz und wird entsprechend aufgeteilt.Sie dienen der Verbesserung der häuslichen Pflegesituationen, damit die Pflege entweder erst möglich, oder aber erleichtert wird. Weiterhin führen diese Maßnahmen zur Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und sind durch feste Einabaumaßnahmen gekennzeichnet. Beispiele sind Treppenlifte, Duschen, Handläufe, Türschwellenbeseitigung u.v.m.

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