Entlastungsbetrag
Der einheitliche Entlastungsbeitrag ist ein eigener Topf und eine Leistung für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad und deren Pflegepersonen, die (wie der Name schon sagt) damit "entlastet" werden können. Er gilt ab Pflegegrad 1 und beträgt einheitlich 131 Euro. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt, jedoch nicht ausbezahlt werden. Hieraus können beispielsweise die Eigenanteile für Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege bezahlt werden. Es könnten sog. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe oder Betreuungsdienste bezahlt werden. Der Betrag sammelt sich Monat für Monat an (1572 pro Jahr). Nicht in Anspruch genommene Beiträge des Vorjahres, können ausschließlich bis zum 30.06. des aktuellen Jahres verwendet werden, danach verfallen sie.