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Anschubfinanzierung
Wird eine ambulant betreute Wohngruppe, auch als Pflege- WG bekannt, gegründet, ist eine zweckgebundene Anschubfinanzierung zum altersgerechten Umbau und Barrierefreiheit ab Pflegegrad 1 beantragbar. Dieser beläuft sich auf 2.613 Euro je Plfegebedürftigem (max aber zusammen 10.452 Euro). Zusätzlichen besteht weiterhin ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf "Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen" mit 4180 Euro je Pflegebedürftigem (max. aber zusammen 16.720 Euro), welcher für die Pflege- WG genutzt werden könnte.
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