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Entscheidungshilfe: Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen

Um Pflegebedürftige umfassend zu versorgen, sollten die Auswahl der passenden Pflegeleistungen in Abhängigkeit der individuellen Situation erfolgen. SalusMAX unterstützt Sie dabei. Wir verschaffen uns einen situativen Überblick und prüfen, ob sich die Pflegeansprüche mit den Bewilligungen der Pflegekasse decken. Schließlich geben wir Entscheidungshilfen zur Auswahl passender Leistungen der Pflegeversicherung. 

 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können wahlweise anstelle von Pflegesachleistungen Pflegegeld beantragen. So können Sie Gelder flexibel einsetzen, haben sie Einfluss auf die Auswahl eigener Pflegeassistenten oder können pflegende Angehörige einbinden.

 

Die Bezuschussung für sogenannte Sachleistungen kann teilweise auch zur Einbindung von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (AUA) auch niedrigschwellige Betreuungsangebote genannt, eingesetzt werden. Mit einem entsprechenden Antrag lassen sich rund 40 Prozent der Sachleistungen für diese Dienste einsetzen.

 

Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegeleistungen, Sachleistungen und Entlastungsleistungen lassen sich selbstverständlich auch individuell miteinander kombinieren. Gerne helfen wir bei der Zusammenstellung eines bedarfsorientierten Leistungspakets.

Weitere Unterstützung Pflegebedürftiger lässt sich über AUA-Dienste, Nachbarschaftshilfen, bezahltes Ehrenamt etc. generieren. Diese Entlastungsleistungen können monatlich im Wert von 125 Euro in Anspruch genommen werden.

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