Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügungen
Jeder Mensch hat das Bedürfnis, dass er im Pflegefall nach seinen individuellen Wünschen betreut und medizinisch versorgt wird. Um sich bestmöglich auf diese Situation vorzubereiten, sollten Sie sowohl eine Vorsorgevollmacht, als auch eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung anfertigen. Diese sollten im besten Falle aufeinander aufbauen bzw. aufeinander verweisen. SalusMAX klärt Sie über die Unterschiede auf, erfasst unparteiisch Ihre Situation und hilft Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Wünsche.
Wem vertraue ich die Entscheidung an, über mich zu entscheiden, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Und vielleicht genauso wichtig: Wer soll in keinem Fall über mich entscheiden? Welche medizinischen Maßnahmen möchte ich an mir zulassen und welche nicht? Wer soll mich pflegen dürfen? All diese Dinge können geschäftsfähige Menschen unabhängig vom Alter für sich klären und anschließend in eine gültige Form bringen.
Wir sind dabei an Ihrer Seite!
In dieser wird eine andere Person bestimmt, die im Falle einer auftretenden Geschäftsuntauglichkeit alle oder genau definierte Aufgaben für den Vollmachtgeber übernehmen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht erhebt man eine Person des Vertrauens zu seinem Vertreter im Willen.
Eine Betreuungsverfügung tritt nur in Kraft, wenn eine Betreuung der/des Verfügenden auch tatsächlich erforderlich wird. Ansonsten bleibt das Dokument gegenstandslos. Hierin lassen sich die Rahmenbedingungen einer persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge festlegen, wenn Sie nicht mehr selbst in der Lage sein sollten, die notwendigen Angelegenheiten zu erledigen.
Das Thema Patientenverfügung ist medial immer wieder präsent. Mit diesem Dokument können Sie eine Willenserklärung zu Maßnahmen und Vorgehen gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern abgeben, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen persönlich zu artikulieren. Dieses Dokument lässt sich frei gestalten und lässt Ihnen daher viel Raum für Ihre persönlichen Wünsche.
SalusMAX führt sich durch den gesamten Prozess. Wir nehmen uns Zeit für die Aufklärung, bringen die notwendigen Formulare mit, und organisieren die Zustellung einer Kopie an die jeweils relevanten Personen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist zusätzlich eine Hinterlegung beim Notar zu empfehlen.
Unser Tipp: Kümmern Sie sich auch um Verfügungen für Konten, Immobilien und Versicherungen und hinterlegen diese beim Notar bzw. Ihrer Bank.