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Tages- und Nachtpflege

Hier gibt es einen eigenen Leistungstopf. Er reicht von 721 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2085 Euro bei Pflegegrad 5. Für Pflegegrad 1 kann diese Leistung nicht beansprucht werden. An- und Abfahrt ist bei den Tagespauschalen mit einberechnet. Es kommt jedoch eine Verpflegungspauschale hinzu, welche wiederum über die Entlastungsleistungen verrechnet werden kann, womit keinerlei Kosten entstehen würden. Teilstätionäre Pflege und somit zeitweise Betreuung des Pflegebedürftigen in einer entsprechenden Einrichtung. Die Angebote reichen von stundenweiser Betreuung bis zu festgelegten Tagen. Die Plätze sind rar. Eine frühe Anmeldung lohnt sich und ist meist mit einer Warteliste verbunden. Nachtpflegen werden kaum angeboten und sind somit sehr selten

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