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Pflegegeld
Eine monatliche Zahlung an den Pflegebedürftigen, ab Pflegegrad 2 (347 Euro) - 5 (990 Euro), falls die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und selbst und nicht erwerbsmäßig besorgt wird. Diese Leistung ist nicht für Menschen mit Pflegegrad 1 vorgesehen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen, oder die Kombination dessen, also sog. Kombinationsleistungen zu wählen. Welche Wahlmöglichkeit für Sie geeignet ist, ist so individuell, wie Sie selbst. Eine Pflegeberatung ist, aufgrund der gegenseitigen finanziellen Wechselwirkungen, äußerst sinnvoll
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